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01. Vermögensangelegenheiten
Dieser Aufgabenkreis umfasst die Regelung der finanziellen Belange des Betreuten und ist äußerst umfangreich. Konkrete Aufgaben des Betreuers können u.a. sein:
Verwaltung des Vermögens zur Sicherung des Lebensunterhalts
Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wie z. B. Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Renten, Krankengeld, Wohngeld.
Schutz der Vermögenswerte des Betreuten vor dem Zugriff Dritter
Verwaltung von Immobilien und Grundstücken.
Regelung und Abbau eventueller Schulden.
02. Gesundheitssorge
Aufgaben des gesetzlichen Betreuers im Rahmen der Gesundheitssorge können verschiedene Tätigkeiten umfassen wie zum Beispiel:
Einwilligung in Untersuchungen, Heilmaßnahmen oder Operationen.
Zustimmung zur Verabreichung von Medikamenten.
Organisation und Genehmigung von Krankenhauseinweisungen.
03. Wohnungsangelegenheiten
Im Rahmen dieses Aufgabenkreises unterstützt der Betreuer Sie bei sämtlichen Belangen, die Ihre Wohnsituation betreffen. Zu den Aufgaben gehören u.a.:
Regelung und Überwachung von Mietverträgen.
Sicherstellung der Mietzahlungen oder Klärung und Begleichung von Mietrückständen
Beantragung von Wohngeld zur finanziellen Entlastung.
Kündigung des Mietvertrags sowie die Organisation und Durchführung der Wohnungsauflösung.
Planung und Koordination eines Umzugs in eine alters- oder behindertengerechte Wohnform.
04. Post- und Fernmeldeangelegenheiten
Dieser Bereich steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes und wird meist gesondert festgelegt. Aufgaben des Betreuers umfassen u.a.:
Regelung von Telefonanschlüssen
Entgegennahme, Öffnen und ggf. Weiterleitung oder Zurückhaltung der Post des Betreuten.
05. Vertretung gegenüber Behörden
Dieser Aufgabenkreis ist eng mit anderen Bereichen wie Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge und Gesundheitssorge verknüpft. Er wird jedoch gesondert aufgeführt, um mögliche Lücken in der gesetzlichen Vertretung zu schließen.